Analog, digital, total egal?

  • von Annekatren Waldschmidt
  • 08 Dez., 2017

Worauf es beim digitalen Arbeiten ankommt

Der technische Fortschritt führt dazu, dass immer mehr von uns zeitlich und räumlich verteilt arbeiten oder arbeiten könnten. Dank Laptops, Smartphones, WLAN, Cloud Services, Video-Konferenzen, Webinaren und anderer Hilfsmittel und Anwendungen gehören Tätigkeiten mit festen Arbeitszeiten an festen Arbeitsorten vermehrt der Vergangenheit an. Das birgt die verschiedensten Chancen und Risiken. Daher ist es wichtig, sich bestimmter psychologischer Aspekte bewusst zu sein, wenn man entscheidet, ob und wie zeitlich und räumlich verteilt gearbeitet wird.
Wichtig ist zunächst zu verstehen und sich stets zu vergegenwärtigen, dass der Erfolg digitalen Arbeitens ganz maßgeblich vom Vertrauen abhängt (vgl. z.B.  Thorsten Petry, "Die Evolution der smarten Führung", 06.12.2017, www.humanresourcesmanager.de). Das bedeutet insbesondere, die Führungskraft oder der Projektleiter muss Vertrauen in die Motivation und Kompetenz der Beteiligten haben, selbst wenn die Beteiligten und der Arbeitsprozess nicht stets physisch sichtbar sind. Dasselbe gilt aber auch in anderer Richtung: Nur wenn die Mitarbeiter ihrerseits der Führungskraft bzw. dem Projektleiter und anderen Beteiligten Vertrauen entgegenbringen, kann digitales Arbeiten gelingen.

Doch wie erwirbt man Vertrauen? Entscheidender als je zuvor ist der Vertrauensvorschuss. Außerdem muss jeder Beteiligte in der täglichen Arbeitspraxis zeigen und beweisen, dass er das Vertrauen zu Recht genießt. Das gelingt nicht zuletzt durch die Einhaltung einer "elektronischen Business-Etiquette" bzw. "eEtiquette" (vgl. Bettina Dobe, "So geht digitale Höflichkeit", 04.12.2017, www.cio.de). 

Dazu gehört z.B., anzukündigen, wann man antworten oder erreichbar sein wird, vereinbarte Termine für Arbeitsergebnisse und Telefonkonferenzen einzuhalten. Denn dass man technisch dauerhaft erreichbar sein kann, heißt nicht, dass man auch tatsächlich dauerhaft erreichbar sein muss oder sollte. Eine dauernde Erreichbarkeit kann nicht nur aus arbeitsrechtlicher Sicht Schwierigkeiten aufwerfen. Da Menschen erwiesenermaßen nicht multi-tasking-fähig sind, wird die Arbeitsproduktivität erheblich gemindert, wenn man immer wieder durch Nachrichtentöne oder Anrufe aus dem Arbeitsprozess gerissen wird. 

Auch kommt es darauf an, bei Telefonkonferenzen eine ruhige Umgebung zu wählen bzw. die "Mute"-Taste angemessen einzusetzen, Videokonferenzen in angemessener Umgebung abzuhalten und angemessen gekleidet zu sein. Wer im Home Office angemessen gekleidet ist, kann nicht nur spontan an Videokonferenzen oder Videochats teilnehmen, sondern arbeitet auch produktiver.

Freilich sollte eine eEtiquette auch dann eingehalten werden, wenn man sich in ein- und demselben Raum befindet. In Meetings sollten Laptops und Smartphones ganz grundsätzlich in der Tasche bleiben. Die volle Aufmerksamkeit sollte den Teilnehmern und Gegenständen des Meetings gelten. Das fördert nicht nur die Zusammenarbeit der Beteiligten, sondern sorgt auch für effiziente Meetings mit greifbaren Ergebnissen - für Beteiligte wie Unternehmen ein Gewinn. Erreicht werden kann diese volle Aufmerksamkeit relativ einfach dadurch, dass man "Smartphone-Pausen" vereinbart. Sie funktionieren ähnlich wie Raucher-Pausen: Wer weiß, wann er Wichtiges mit seinem Smartphone erledigen, oder rauchen kann, dem fällt es leichter, im Meeting Smartphone und Zigaretten in der Tasche zu lassen. Wer ausnahmsweise einen wichtigen Anruf oder eine wichtige Nachricht erwartet, sollte dies zu Beginn des Meetings sagen und vereinbaren, dass er ausnahmsweise den Anruf bzw. die Nachricht entgegennehmen und außerhalb des Meetingraums kurz beantworten darf. 

In jedem Fall sollten die technischen Möglichkeiten nicht dazu verleiten, sie unreflektiert in jedem Fall zu nutzen. Vielmehr erweitern sie lediglich die Palette möglicher Formen der Arbeit und Zusammenarbeit. Jeder Beteiligte ist dazu aufgerufen, stets sorgfältig zu prüfen und zu entscheiden, welche Arbeits- und Kommunikationsform die im konrekten Fall passendste ist. Manchmal ist ein Telefonat besser als eine Email, manchmal umgekehrt. Manchmal kann man zeitlich und räumlich verteilt arbeiten, manchmal sollte man sich unbedingt persönlich treffen. Hierbei sollten persönliche Treffen häufig genug stattfinden, um das Vertrauen der Beteiligten ineinander zu stärken. Denn Vertrauen kommt auch von Vertrautheit.

Fazit: Analog, digital, hier ist nichts total egal. Neue technische Möglichkeiten erweitern unsere Palette für Arbeit und Zusammenarbeit, wollen aber mit Bedacht eingesetzt sein. Hierbei sind vertrauensbildende Maßnahmen so wichtig wie nie zuvor.

von Annekatren Waldschmidt 13. Februar 2018
Inzwischen gibt es in Deutschland wahrscheinlich niemanden mehr, der von sich behaupten kann, sein Arbeitsalltag sei nicht von der Digitalisierung betroffen. Wie weit die Digitalisierung indes gehen kann, zeigen zwei Patente für Wearables eines weltweit tätigen Versandunternehmens, die zuletzt für ein breites Echo in Wirtschaftspresse gesorgt haben (vgl. z.B.  www.geekwire.com  vom 30.01.2018,  www.nytimes.com  vom 01.02.2018,  www.handelsblatt.com  vom 02.02.2018). Dabei sind Wearables im Arbeitsalltag längst angekommen. Wichtig ist, die Chancen und Risiken von Wearables zu reflektieren, um auf dieser Basis tragfähige Entscheidungen für die Arbeit 4.0 zu treffen.
von Annekatren Waldschmidt 9. Februar 2018
Die Chancen der Digitalisierung einfach für sich nutzen und gleichzeitig auch noch die Mitarbeiter motivieren und die Produktionsergebnisse verbessern? Das klingt nicht zuletzt für KMU viel zu schön, um wahr zu sein. Das es auch anders geht, zeigt das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Siegen, das vom Institut für Wirtschaftsinformatik an der Universität Siegen geleitet wird ( www.mittelstand-digital.de ). Im Rahmen des Projektes "EKPLO" (Echtzeitnahes kollaboratives Planen und Optimieren) der Universität Siegen ( www.ekplo.de ) testen mittelständische Unternehmen der Region in ihren Fabrikhallen neue Wege - mit beachtlichem Erfolg.  
von Annekatren Waldschmidt 8. Dezember 2017
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub gestärkt (Urteil vom 29.11.2017, Rs. C-214/16; www.curia.europa.eu ). Danach können Beschäftigte unter Umständen auch über viele Jahre hinweg Urlaubsansprüche übertragen und ansammeln. Besondere Brisanz bekommt die Entscheidung nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer anderen noch ausstehenden EuGH-Entscheidung  (Vorlage des Bundesarbeitsgerichts [BAG] an den EuGH vom 13.12.2016, Az. 9 AZR 541/15 (A); www.bundesarbeitsgericht.de ).
von Annekatren Waldschmidt 8. Dezember 2017
Auf dem Arbeitsmarkt sind wir derzeit mit großen Umwälzungen konfrontiert. Auf der einen Seite steht die Digitalisierung: Nach aktuellen Untersuchungen haben inzwischen bereits 42% der KMU die Digitalisierung in ihre Geschäftsstrategie aufgenommen ( www.digitalisierungsindex.de , Studie: Der digitale Status quo des Mittelstands). Auf der anderen Seite steht der Fachkräftemangel:  Auch zahlreiche mittelhessische Unternehmen leiden darunter, Stellen nicht schnell und gut genug besetzen zu können ( www.ihk-limburg.de , Pressemitteilung vom 29.11.2017). Beide Phänomene stehen in einem Spannungsfeld zueinander.